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Informationen zum Datenschutz AGB „Konditorei Heimann“ 1. Allgemein 2. Preise 3. Versand, Verpackung, Lieferfristen 3/2 Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Kunden gegebenenfalls zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Zahlung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu Ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder der Liefergegenstand das Auslieferlager Neunkirchen / Siegerland verlassen hat. Teillieferungen sind innerhalb der von uns angegebenen Lieferfrist zulässig, soweit sich Nachteile für den Gebrauch durchaus nicht ergeben. 3/3 Der Lieferumfang wird durch die schriftliche Auftragsbestätigung
von uns bestimmt, 3/4 Tritt der Kunde unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, können wir unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 20 % des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. 3/5 Verpackungen werden Eigentum des Kunden und von der Konditorei Heimann berechnet. Porto- und Verpackungsspesen werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Wahl der Versandart erfolgt nach besten Ermessen der Firma Konditorei Heimann. 4. Rückname 5. Abnahme von Gefahrenübergang 5/1 Der Kunde ist verpflichtet, den Liefergegenstand anzunehmen. Mangels abweichender Vereinbarung erfolgt die Übergabe in Neunkirchen / Siegerland. Der Kunde ist berechtigt, den Liefergegenstand innerhalb von zwei Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige am Übergabeort zu prüfen. Der Kunde hat die Pflicht, den Liefergegenstand innerhalb derselben Frist anzunehmen, es sei denn, er ist unverschuldet vorübergehend zur Ahnnahme verhindert. 5/2 Bleibt der Kunde mit der Annahme des Kaufgegenstands länger als zwei Lage ab Zugang der Bereitstellungszeit vorsätzlich oder grob fahrlässig im Rückstand, so ist „dasnaschwerk“ nach Setzung einer Nachfrist von zwei Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Kunde die Annahme ernsthaft oder endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Zahlung des Kaufpreises nicht im Stand ist. 5/3 Die Gefahr geht mit der Annahme des Liefergegenstandes auf den Kunden über. Erklärt der Kunde, er werde den Liefergegenstand nicht annehmen, so geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes zum Zeitpunkt der Verweigerung auf den Kunden über. 6. Gewährleistung 6/2 Bei Vorliegen eines Mängel, wozu auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, die nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegendem Umstand eingetreten sind, leisten wir nach unserer Wahl Gewähr, durch Instandsetzung des gelieferten Artikels oder Ersatz desselben. Fehlerhafte Artikel sind uns auf unser Verlangen zu zusenden. Nicht mit uns vereinbarte Rücksendungen werden nicht angenommen. Mängel oder Beschädigung die auf schuldhafte oder unsachgemäße Behandlung oder Lagerung durch den Besteller oder von uns nicht beauftragten Dritten zurückzuführen sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. 6/3 Schadenersatzansprüche im Rahmen der Gewährleistung wegen Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, wegen Beratungsfehler oder unerlaubter Handlung gegen uns oder unsere Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, wenn die Zusicherung nicht gerade die Vermeidung von Mangelfolgeschäden mit umfasste. 7. Eigentumsvorbehalt 7/2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet. 7/3 Die Geltentmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch uns gelten nicht als rücktritt vom Vertrag, sofern nicht die Bestimmung des Verbraucherkreditgesetzes Anwendung finden oder dies ausdrücklich durch uns schriftlich erklärt wird. 7/4 Bei Verwendung gegenüber Kaufläuten oder juristischen Person oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts, gilt darüber hinaus folgendes: Der Kunde ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen, er tritt der Firma „Konditorei Heimann“ jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des zwischen ihr und dem Kunden vereinbarte Kaufpreises (Einschließlich der Ust.) ab, die dem Kunden aus der Weiterveräußerung erwachsen und zwar unabhängig davon, ob die Liefergegenstände mit oder ohne nachträgliche Bearbeitung weiterverkauft werden. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Kunde nach deren Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der Firma „Konditorei Heimann“, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und sich nicht im Zahlungsverzug befindet. Ist dies jedoch der Fall, können wir verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben machen, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. 7/5 Gegen Verfügung durch Dritte, hat der Kunde unverzüglich die Firma Konditorei Heimann zu benachrichtigen und alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. Dritte sind auf das Eigentum unseres Unternehmens hinzuweisen. Wir verpflichtet uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Kunden freizugeben, als der Wert ihr zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20% übersteigen. 8. Haftung aus Delikt 9. Zahlungsbedingungen 9/2 Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. 9/3 m Falle des Zahlungsverzuges betragen die Verzugszinsen 4% p.a. über dem jeweiligen Basiszins der Europäischen Zentralbank. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder wenn der Kunde eine geringere Belastung nachweist. 9/4 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ist die Zurückhaltung von Zahlungen wegen sonstiger von der Firma „Konditorei Heimann“ nicht anerkannter Gegenansprüche des Kunden nicht statthaft, ebenso wenig die Aufrechnung mit solchen. 10. Erfüllung und Gerichtsstand 10/2 Erfüllungsort ist Neunkirchen / Siegerland 10/3 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Güter, auch wenn sich der Firmen- oder Wohnsitz des Kunden im Ausland befindet. 11. Sonstiges 11/2 Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. 11/3 Muster können nur gegen Festrechnung geliefert werden. Ein Rückgaberecht besteht nicht.
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